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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
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- BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R
Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06
Dies steht auch mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Übereinstimmung, wonach für Leistungen, die nicht den Grundbestand bzw. Kernbereich des Fachgebiets betreffen und für deren Erbringung Qualifikationsanforderungen aufgestellt werden, der Normsetzer nicht verpflichtet ist, hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen überhaupt Übergangsregelungen zu schaffen (…BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11; SozR 3-2500 § 135 Nr. 15).Er muss nicht vorsehen, dass jeder Arzt, der Erfahrungen in der qualifizierten Erbringung solcher Leistungen nachweist, die Berechtigung erlangen muss, sie künftig im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbringen zu können (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 15).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 398/02
Anforderungen an die Genehmigung zur Inanspruchnahme der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06
Dabei ist durch die Rechtsprechung des BVerfG (…a.a.O., S. 54) - zumindest für Prüfungen, die den Berufszugang beschränken - klargestellt worden, dass dem Bewertungsspielraum des Prüfers auch ein Antwortspielraum des Prüflings gegenübersteht und das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) es erfordert, im Einzelfall (unter Umständen mit sachverständiger Hilfe) gerichtlich aufzuklären, ob eine sich auf das Prüfungsergebnis auswirkende wissenschaftlich-fachliche Annahme eines Prüfers vertretbar oder unhaltbar ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 01. März 2006 - L 3 KA 398/02 - juris).Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung ist die Vereinbarung nicht zu beanstanden (vgl. auch Urteil des Senats vom 01. März 2006, a.a.O.).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06
Den Prüfungsbehörden - und damit hier auch der Beklagten - steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (vgl. die Übersicht in BVerfGE 84, 34, 53 f.).
- BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06
Bei einer Rechtsänderung zu Ungunsten des Klägers ist aber entscheidend, ob die neue Fassung einen durch das alte Recht begründeten Anspruch beseitigt oder unberührt gelassen hat (BVerwGE 84, 157, 160 f.). - BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R
Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06
Dies steht auch mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Übereinstimmung, wonach für Leistungen, die nicht den Grundbestand bzw. Kernbereich des Fachgebiets betreffen und für deren Erbringung Qualifikationsanforderungen aufgestellt werden, der Normsetzer nicht verpflichtet ist, hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen überhaupt Übergangsregelungen zu schaffen (BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11;… SozR 3-2500 § 135 Nr. 15). - BVerwG, 20.10.2006 - 6 B 67.06
Rücknahme einer Promotionsentscheidung; Rückgriff auf die allgemeinen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06
Ein Verfahrensmangel ist gegeben, wenn er sowohl in den ihm (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG vom 20. Oktober 2006 - 6 B 67/06 RdNr. 7 - juris - m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - L 11 KA 9/06
Vertragsarztangelegenheiten
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 131/06
Der Anspruch des Klägers ist hier aber noch nach der Vereinbarung vom 20. September 2002 zu beurteilen, denn nach § 10 Abs. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung vom 24. Juli 2006 behalten Ärzte, denen schon die Genehmigung nach der alten Vereinbarung erteilt worden war, diese Genehmigung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. März 2007 - L 11 KA 9/06 - juris).